Die Forschung in der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen wird (wie in fast allen Juristischen Fakultäten) im wesentlichen von den Lehrstühlen getragen. Sie ist (mit Ausnahme der empirisch arbeitenden Kriminologie) in Tübingen keine Angelegenheit von Institutionen. Der Sache nach vollzieht sie sich fast durchweg (wiederumg mit Ausnahme der Kriminologie) als Einzelforschung. Zwar werden Dissertationen und Habilitationsschriften im Umkreis von Lehrstühlen, vielfach auf Anregung und unter Anleitung eines Lehrstuhlinhabers erstellt, gleichwohl sind vor allem die guten auf diese Weise entstehenden Arbeiten selbständige Werke eines Einzelnen. Erst recht gilt dies für die sich aus der Forschungstätigkeit des Lehrstuhlinhabers formenden Lehrbücher, Kommentare, Aufsätze und sonstigen Veröffentlichungen. Die unerläßliche Zuarbeit von Mitarbeitern erfolgt hier, meist als Materialsammlung oder Materialergänzung, gezielt unter differenzierten Vorgaben durch den Lehrstuhlinhaber. Teamarbeit im Sinne gleichstufiger Zusammenarbeit unter mehreren Forschern zum gleichen Projekt ist hingegen selten. Lediglich im rechtspolitischen Bereich und im Bereich der europäischen Rechtsordnung hat sie sich in jüngerer Zeit etwas stärker konstituiert.
Ihrem Gegenstand nach ist rechtswissenschaftliche Forschung (wiederum mit Ausnahme der Kriminologie) überwiegend nicht empirisch, wenn auch sozialwissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Forschungsergebnisse sowie Erfahrungen aus der juristischen Praxis in vielfältiger Weise mit verarbeitet werden. Sie ist in der Regel entweder historisch, dogmatisch oder rechtspolitisch ausgerichtet. In Tübingen hat rechtswissenschaftliche Forschung traditionell stark dogmatischen Charakter. Zahlreiche auch große Lehrbücher und Kommentare zu wichtigen Rechtsgebieten sind aus der Tübinger Fakultät hervorgegangen. Diese Tradition wird weiter fortgesetzt. Seit geraumer Zeit erfährt namentlich im Bereich des Strafrechts und Strafprozeßrechts sowie des Arzt- und Technikrechts, zunehmend auch im Recht der Unternehmensverbindungen, die rechtspolitische Komponente der Rechtswissenschaft starke Impulse aus der Fakultät. Das gleiche gilt im Bereich des Wirtschaftsrechts etwa vom Kapitalmarktrecht.
Die juristische Fakultät hat sich mit ihrem Forschungsvorhaben den nationalen und insbesondere auch internationalen Herausforderungen gestellt, die Wirtschaft, Gesellschaft und internationale Staatengemeinschaft in der heutigen Zeit der Rechtsordnung aufgeben, und sie pflegt dabei intensiven Kontakt zu Wissenschaft und Praxis im In- und Ausland.
qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96